Leccinum scabrum
Birken-Raufuß, Gemeiner Birkenpilz
Sammeltipp: Bevor Sie einen Röhrling abschneiden: Versuchen Sie, von oben eine Delle in den Hut zu drücken. Wenn das gelingt, lassen Sie ihn stehen! Meist ist er eh von Maden bewohnt und wenn nicht, dann viel zu weichfleischig, um noch ein Genuss zu sein. Auch könnte die gesundheitsschädliche Eiweißzersetzung bereits begonnen haben.
Der Gemeine Birkenpilz gehört zu den Raustielröhrlingen und ist mit Abstand die häufigste Art dieser Gattung. Raustielröhrlinge zeichnen sich durch einen walzenförmigen (von oben bis unten etwa gleich dicken), mehr oder wenig feinflockigen Stiel aus. Zur nicht immer leichten Unterscheidung der einzelnen Arten ist auf die Hutfarbe, die Farbe der Stielflöckchen, eine eventuelle Verfärbung des Fleisches (vor allem in der Stielbasis) und auf die Mykorrhizapartner zu achten. Raustielröhrlinge mit roten oder rotbraunen Hüten werden Rotkappen genannt. Alle Arten der Gattung sind essbar.
Für den Gemeinen Birken-Raufuß gilt:
Farbe der Huthaut: ziemlich einheitlich hell- bis dunkelbraun, rötlich braun
Farbe der Stielflöckchen: graubräunlich bis schwärzlich
Verfärbung des Fleisches: nicht oder nur schwach und langsam rosarötlich
Vorkommen bei Birken
Sehr ähnlich und oft schwer zu unterscheiden sind 7 nah verwandte Raufußröhrlinge, die alle ebenfalls ausschließlich bei Birken wachsen und essbar sind:
Leccinum cyaneobasileucum = Wollstieliger Raustielröhrling
Leccinum holopus = Weißer Birkenpilz, Moor-Birkenpilz: Huthaut weiß, Stiel einschließlich Flöckchen weißlich
Leccinum melaneum = Schwarzhütiger Birkenpilz: Huthaut schwarzbraun bis grauschwarz, Stielschuppung deutlich kräftiger und nahezu schwarz
Leccinum roseofractum = Zigarrenbrauner Birkenpilz
Leccinum rotundifoliae = Zwergbuchen-Birkenpilz
Leccinum schistophilum = Schiefer-Birkenpilz
Leccinum variicolor = Vielverfärbender Birkenpilz
Verwechseln könnte man den Birken-Raufuß auch mit dem Hainbuchen-Raufuß Leccinum pseudoscabrum oder dem seltenen Vielverfärbenden Birkenpilz Leccinum variicolor. Alle Raustiel-Röhrlinge sind in Deutschland geschützt und dürfen nur in geringen Mengen gesammelt werden. Für den häufigen Gemeinen Birkenpilz erscheint diese Einstufung nicht nachvollziehbar, für alle anderen Arten der Gattung durchaus berechtigt.